Berufsausbildung
Das Gebäudereiniger-
Handwerk stellt sich vor
Mit fast 6.200 Meisterbetrieben und mehr als 700.000 Mitarbeiter/innen
ist das Gebäudereiniger-Handwerk das beschäftigungsstärkste Handwerk in
Deutschland.
Die Berufsaussichten in unserem modernen und zukunftsorientierten
Dienstleistungshandwerk sind außerordentlich gut.
Arbeitslosigkeit ist und bleibt in unserem Handwerk ein Fremdwort !
Tätigkeitsfelder im Gebäudereiniger- Handwerk
Klassische Reinigungstätigkeiten:
Unterhaltsreinigung - Glasreinigung - Fassadenreinigung -
Denkmalpflege- Industriereinigung - Bauschlussreinigung -
Verkehrsmittelreinigung - Krankenhaus-, Alten- u. Pflegeheimreinigung -
Außenanlagenreinigung - Reinigung haustechnischer Anlagen -
Computerreinigung - Umweltschutzdienstleistungen - Arbeiten der
Raumhygiene - Desinfektionsmaßnahmen - Dekontaminationsmaßnahmen -
Schädlingsbekämpfung - Sonderreinigungen.
Gebäudemanagement:
Allgemeine Betriebsdienste: Hausmeisterdienste - Catering/
Kantinenbewirtschaftung - Sicherheitsdienste - Hol- u. Bringdienste -
Abfallentsorgung Technische Betriebsdienste:
Technische Betriebsführung/ Instandhaltung/ Wartung/ Inspektion -
Projektleitung für Gebäudetechnik.
Kaufmännische Bewirtschaftung:
Vertragsmanagement - Objektbuchhaltung - Kostenerfassung und -optimierung - Flächenbewirtschaftung.
Kenntnisse und
Fertigkeiten, die in der Ausbildung vermittelt werden
Auftragsübernahme, Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben
Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und ihre Anwendung.
Einsatz von Leitern, Gerüsten und Arbeitsbühnen, Reinigungsgeräten und -maschinen.
Durchführen von Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Werterhaltungarbeiten.
Reinigen und Pflegen von Verkehrseinrichtungen. Durchführen von Maßnahmen zur
Hygiene, Dekontamination und Schädlingsbekämpfung. Berufsbildung, Arbeits- und
Tarifrecht. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes. Sicherheit und
Gesundheitsschutz - Umweltschutz - Qualitätssicherung.
Zulassungsvoraussetzungen
Für
die Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk sind technische,
mathematische, chemische und physikalische Kenntnisse und Interessen
erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe verlangen in der Regel einen
guten Hauptschulabschluß als Mindestvoraussetzung.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt ab dem Ausbildungsjahr 1999 drei Jahre. Je
nach Vorbildung ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Ausbildungsstätten
Die betrieblich-praktische Ausbildung erfolgt in ausbildungsberechtigten
Meisterbetrieben des Gebäudereiniger-Handwerks.Parallel dazu findet der
Berufsschulunterricht in Blockform in der Landesberufsschule des
Gebäudereiniger-Handwerks in Kiel statt. Für eine Unterbringung der Auswärtigen
stehen Internatseinrichtungen am Ort zur Verfügung. Bei Bedarf können zusätzlich
überbetriebliche Unterweisungen durchgeführt werden.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung im Gebäudereiniger-Handwerk liegt im oberen
Drittel des Gesamthandwerks und ist für gewerbliche Lehrlinge tariflich
geregelt. Sie bemisst sich der Höhe nach je Lehrjahr aufsteigend
zwischen 530 und 745 € (Stand:02/2008).
Weiterbildung
Aufstiegsmöglichkeiten
Die Gesellenprüfung ist die Grundlage zur Qualifizierung zum/zur
*Gebäudereinigermeister/in als techn.Betriebsleitung oder Unternehmer/in.
Zusätzlich zu dieser klassischen "Handwerkslaufbahn" besteht die Möglichkeit keit der Ausbildung zum/zur
*staatl. gepr. Reinigungs- und Hygienetechniker/in.
Bei Vorliegen der Fachhochschulreife oder des Meisterbriefes kann an der Fachhochschule der Studiengang
*Dipl.-Wirtschaftsing./in Reinigungs- u. Hygienetechnik absolviert werden.
Der/die Geselle/in kann als qualifizierte Fachkraft mit Führungseigenschaften
als *Objektleiter/in oder Bereichleiter/in eingesetzt werden.
Weiterführende
Informationen
Für weiterführende Informationen zur GESELLENAUSBILDUNG oder für die
Absolvierung eines betrieblichen PRAKTIKUMS steht Ihnen gern die
Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Schleswig-Holstein in Kiel
zur Verfügung.
Bitte nehmen sie Kontakt mit uns über "Ihre Mitteilung".
Ergänzende Hinweise erhalten Sie auch bei den Arbeitsämtern, den
Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern sowie beim
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
www.gebaeudereiniger.de




